Dann können Sie LKW mit über 7,5 t fahren, bis Sie das 50. Lebensjahr erreicht haben. Spätestens dann wird es Zeit, Ihren Führerschein auf die neue Fahrerlaubnis der Klasse CE umstellen zu lassen. Ihr Führerschein wird dann auf eine Geltungsdauer von fünf Jahren befristet.
Die Fahrerlaubnis-Verordnung schreibt folgende Untersuchungen vor:
- die ärztliche Untersuchung zum Ausschluss von Erkrankungen, die Ihre Fahreignung beeinträchtigen.
- die Untersuchung Ihres Sehvermögens hinsichtlich der Sehschärfe, des Gesichtsfeldes, des Farb- und Stereosehens.