Jugendarbeitsschutzuntersuchung

Die Jugendarbeitsschutzuntersuchung ist vorgeschrieben für alle Jugendlichen, die vor ihrem 18. Geburtstag eine Berufsausbildung oder Berufstätigkeit beginnen. Die erste Untersuchung erfolgt vor Aufnahme der beruflichen Tätigkeit. Die Nachuntersuchung soll vor Ablauf des 1. Beschäftigungsjahres durchgeführt werden, wenn der Jugendliche noch keine 18 Jahre alt ist. Die Untersuchung beinhaltet die Befragung und Untersuchung nach einem standardisierten Schema. Ergänzungsuntersuchungen bei einem Facharzt werden ggf. veranlasst. Die Kosten für diese Untersuchungen werden vom zuständigen Gewerbeaufsichtsamt übernommen. Die Formulare müssen mitgebracht werden. Vordrucke sind bei der Gemeindeverwaltung erhältlich. Bringen Sie Ihren Impfpass mit und ggf. Brille wenn vorhanden.