Gutachten, Atteste, Bescheinigungen

Ärztliche Bescheinigungen und Atteste sind die einfachste Form, einer medizinische Bescheinigung. Sie können z. B. die Arbeitsunfähigkeit, die Reiseunfähigkeit, die Prüfungsunfähigkeit, eine Lebensbescheinigung etc. betreffen. Es handelt sich hierbei um kurze ärztliche Stellungnahmen.

Begutachtungen sind die erweiterte Form der ärztlichen Stellungnahme. Sie setzen in der Regel zumindest eine körperliche Untersuchung voraus und geben eine Aussage zu einer bestimmten Fragestellung ab. Z. B. ein Anwalt wünscht eine Einschätzung, ob ein Rentenantrag Aussicht auf Erfolg hat oder Sie möchten Ihre Geschäftfähigkeit bestätigt bekommen.

 

Freie, wissenschaftlich begründete, ärztliche Gutachten sind in der Regel bei rechtlichen Streitigkeiten gefordert. Zum Beispiel, wenn ein Sozialgericht in einem Rentenverfahren anhand verschiedenster Fragestellungen die Arbeits(un)fähigkeit eines Antragsstellers überprüfen möchte oder festgestellt werden soll, welche Pflegestufe bei einem Pflegebedürftigen angezeigt ist.

Die Gutachtenaufträge für medizinische Gutachten werden in der Regel von dem Gericht in Auftrag gegeben, bei dem der Streitfall anhängig ist.

Ansprechpartner: Frau Fassold, Frau Stückrath